Gutachter u. a. für die Grabenerstellung von
Glasfaserleitungen
Aufgrabungen nach ZTV A-StB
Jede Aufgrabung einer Verkehrsfläche stellt eine dauerhafte Störung der Lagerungsdichte, der Schichtenfolge und des Schichtenverbundes der Verkehrsflächenbefestigung dar.
Aufgrabungen nach ZTV A-StB.
Deshalb ist grundsätzlich anzustreben, eine aufgegrabene Verkehrsflächenbefestigung so wiederherzustellen, dass sie dem ursprünglichen Zustand technisch gleichwertig ist.
Schulungen
Glasfasernetzte
Qualität von Bauunternehmen beim Gigabitausbau
Nach dem Leitfaden für Wegebaulastträger, Bau- und Telekommunikatiosunternehmen zur Beurteilung und Förderung der Qualität von Bauunternehmen beim Gigabitausbau.
-Bundesministerium für Digitales und Verkehr-
Vor dem Hintergrund meiner beruflichen Ausbildung, Fachstudium (EIPOS), beruflicher Tätigkeit und Erfahrung biete ich
Beratung, Beweissicherung und Gutachten, sowie Sachverständigentätigkeit
mit Schwerpunkten auf den Gebieten
* Gutachten
* Verdichtungsprüfungen
* Vorbegehungen
* Beratung
* Abnahmebegleitung
für den Bau von Leitungsgräben für die Aufnahme von Glasfaserleitungen
an.
Sowie
Fachkundeprüfung bzw. Sachkundeprüfung
für eine Ausnahmebewilligung
entsprechend § 7 HWO und § 8 HWO
Ich erledige meine Sachverständigentätigkeit für Gerichte, Behörden, Firmen, Versicherungen, Architekten, Planungsbüros, Industrie und Privatpersonen.
Obwohl sich meine Sachverständigentätigkeit im Zentrum von NRW befindet, bin ich nicht auf NRW beschränkt,
sondern biete meine Dienste grundsätzlich im ganzen Bundesgebiet an.
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![PFLASTERSCHADEN](07.jpg)
Welche Genehmigungen müssen bedacht werden
Genehmigungen
Auflagen des Auftraggebers (z. B. Telekom)
Zustimmung zur Verlegung einer Telekommunikationslinie gemäß § 127 Abs. 1 und 3 TKG
^ Maßnahmenbezogene Auflagen (Baugenehmigung)
Auflagen des Straßenbaulastträgers für die Verlegung oder Veränderung von Telekommunikationslinien in öffentlichen Wegen
Aufgrabungsgenehmigung (technische Durchführung)
Auflagen der Grünverwaltung (Schutz der Bäume/Grünflächen)
Auflagen der Denkmalbehörde (Schutz der denkmalgeschützen Bereiche)
Sondernutzungserlaubnis (Inanspruchnahme der Baustellenbedienung)
Verkehrsrechtliche Anordnung nach StVO
Alle diese Auflagen müssen bedacht und eingehalten werden.
Für Aufgrabungen sind nur qualifizierte Firmen im Sinne der
VOB/ZTV A-StB
zu beauftragen.
Qualifizierte Firmen sind Straßenbauunternehmen sowie Unternehmen, die im Sinne der § 2 VOB/A die erforderliche Fachkunde,
Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit besitzen
und über ausreichende
technische und wirtschaftliche Mittel verfügen.
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Ausführung
Regelwerke
Auf Grundlage der nachfolgenden Regelwerke sollen die Arbeiten ausgeführt werden:
Insbesondere gelten für die zu erbringenden Leistungen der Ausführung u. a. folgende Vorschriften, Regelwerke, DIN-Normen und sonstige fachgerechte Publikationen:
DIN 18328
Aufbruch- und Rückbauarbeiten von Verkehrsflächen
ZTV A-StB
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen.
Merkblatt M Trenching
für die Anwendung von Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren bei der Legung von Glasfaserkabeln bzw. Leerrohrinfrastrukturen in Verkehrsflachen
DIN 18220
Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren zur Legung von Leerrohrinfrastrukturen und Glasfaserkabeln für Telekommunikationsnetze
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Begehung
Vor Baubeginn ist mit dem zuständigen Mitarbeiter des Straßenbaulastträgers, eine gemeinsame Begehung durchzuführen,
Sollten die Bauarbeiten ohne vorherige gemeinsame Begehung durchgeführt werden, so ist davon auszugehen,
dass die Flächen mängelfrei waren.
Bei Sofortmaßnahmen ist auch zu dokumentieren
Insbesondere sind bei diesen Begegnungen die Kontaktdaten
(E-Mail-Adresse, Handynummer etc.) der Beteiligten auszutauschen
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Schadensbilder
Wir verhindern Mängel
und
Schäden
sowie
unsachgemäße Leistungen
und
Schäden
sowie
unsachgemäße Leistungen
Leistungen
Meine Gutachten sind für den Fachmann nachprüfbar und für den Laien nachvollziehbar – das sind (neben der Richtigkeit des Ergebnisses) die wichtigsten Attribute eines Gutachtens.
Besonders die Nachvollziehbarkeit ist eine wesentliche Anforderung, denn der fachliche Laie muss das Ergebnis verstehen und die Herleitung für sich würdigen können.
(Institut für Sachverständigenwesen e. V.). Die Ergebnisse sind für den fachlichen Laien verständlich und nachvollziehbar zu begründen und zu formulieren.
Für Laien wird die unverständliche Fachsprache vermeiden, wo sie ausnahmsweise zwingend erforderlich ist, wird diese erläutert!
Feststellungen und Beurteilungen werden auf das Wesentliche reduziert, ohne die Nachvollziehbarkeit zu beeinträchtigen und es werden keine überflüssigen Ausschweifungen
produziert.
Zweck eines Gutachtens ist die Vermittlung von verwertbarem Fachwissen.
Privatgutachten – Gerichtsgutachten – Schiedsgutachten – Außergerichtliche Streitbeilegung –
Schadensanalysen – Beweissicherungen – Qualitätssicherung – Abnahme einer Bauleistung - Beratung - Schulung - Referate - Rechnungsprüfung
gutachterliche Leistungen für Auftraggeber
(private Bauherren - öffentliche Bauherren - Bauherrenvertreter - Generalunternehmer)
gutachterliche Leistungen für Auftragnehmer
(Bauunternehmer - Handwerker)
gutachterliche Leistungen für Juristen
(Richter - Rechtsanwälte - Gerichte)
gutachterliche Leistungen für Versicherungen
Fachkundeprüfung bzw. Sachkundeprüfung für eine Ausnahmebewilligung
entsprechend § 7 HWO und § 8 HWO
Anerkannte und mit Bildungspunkten belegte Vorträge, Schulungen und Inhouse-Seminare
Baubegleitende Qualitätskontrolle
Die durchgeführten Schulungen, Vorträge und Seminare mit aktuellen Themen des Straßenbauerhandwerks
werden als Fortbildung der Handwerkskammer Düsseldorf anerkannt und mit Fortbildungspunkten gewertet.
Fortbildung – Weiterbildung – Seminare
Folgenden Themen werden unter anderen angeboten:
ZTV A,
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Aufgrabungen
Aufgrabungsmanagement
Gebundene Pflasterbauweisen
Bauweisen mit großformatigen Elementen
Vorträge und Seminare zu:
VOB
ZTV P
MF P
Baubegleitende Qualitätskontrolle
Es wird die Kontrolle der fachgerechten und mängelfreien Ausführung der Leistungen gemäß der anerkannten Regeln der Technik angeboten.
Ein Einstieg ins Projekt ist zu jeder Bauphase möglich und verringert das Risiko von Schäden.
Unter Aufsicht professioneller Sachverständigenhilfe wird ein sachgerechtes und anspruchsgerechtes Bauwerk erstellt.
Beweissicherungen als präventive oder begleitende Dokumentationen von einem Sachverständigen erstellt,
werden zur eventuellen Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen benötigt.
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Kontakt
Sachverständigenbüro
Fachkompetenz für Aufgrabungen nach ZTV A-StB
Werner Schellscheidt
Dresdner Straße 13 L
40822 Mettmann
Telefon:
02104-74859
Mobil:
0172-2606151
info@Schellscheidt.com
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